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| REGIONALE ENTWICKLUNG |
| Organisation |
Wie ist die Hesselberg AG organisiert?
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung der Vorstand der Aktionsbeirat
Die Geschäftsstelle ist Anlaufpartner der Hesselberg AG |
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Die Mitgliederversammlung
- Beratung grundsätzlicher Angelegenheiten
- Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Außerordentliche Mitglieder sind beratende Mitglieder und nicht stimmberechtigt.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungs gemäß einberufen wurde. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit diese Satzung kein anderes Stimmenverhältnis vorschreibt.
- Bis zur Einsetzung des Aktionsbeirates werden seine Aufgaben von der Mitgliederversammlung wahrgenommen
Der Vorstand
Der Vorstand leitet den Verein.
Er wird in einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung für die Zeitdauer von 2 Jahren gewählt.
Zu Vorstandsmitgliedern können nur bestellte Repräsentanten ordentlicher Mitglieder des Vereins gewählt werden. Die Wahl eines Mitgliedes in zwei Ämter des Vorstands ist unzulässig.
Beschlüsse des Vorstandes werden in Sitzungen gefasst, die vom Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen werden.
Der Aktionsbeirat
- Der Aktionsbeirat besteht aus dem Vorstand des Vereins und den Sprechern der lokalen Aktionsgruppen.
- Die Sprecher müssen Mitglied der Hesselberg AG sein.
- Von den lokalen Aktionsgruppen wird je ein Sprecher in den Aktionsbeirat entsendet (max. 1 Sprecher pro Mitgliedsgemeinde der Region Hesselberg).
- Der Aktionsbeirat hat die Aufgabe, die Zwecke des Vereins zu fördern sowie den Vorstand bei der Ausübung der laufenden Geschäfte zu beraten und fachlich zu unterstützen.
- Er hat insbesondere die Aufgabe, Anregungen und Vorschläge aus der Mitgliederschaft, den Arbeitskreisen und dem Vorstand auf ihre Kohärenz mit den Zielen der regionalen Entwicklung der Region Hesselberg zu überprüfen.
- Der Aktionsbeirat beschließt über die fachlichen Leitlinien des Vereins sowie über die regionale Entwicklungsstrategie.
- Der Aktionsbeirat berät über die zur Förderung beantragten Projekte. Nur Projekte, die mit Dreiviertel Mehrheit zur Förderung beschlossen werden, werden dem Vorstand zur Förderung empfohlen.
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