ILE-Region hesselberg | limes

Interkommunaler Zusammenschluss von 10 Kommunen rund um den Hesselberg

Unsere ILE-Region

In der ILE-Region hesselberg I limes haben sich die zehn Kommunen Ehingen, Gerolfingen, Langfurth, Mönchsroth, Röckingen, Unterschwaningen, Wassertrüdingen, Weiltingen, Wilburgstetten und Wittelshofen bereits Ende 2016 zusammengeschlossen, um die Zukunft ihrer Region gemeinsam in die Hand zu nehmen. Zusammen mit engagierten BürgerInnen haben sie ein integriertes räumliches Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet.

  

Der aktuelle Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung 

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, 
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, 
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, 
  • der Anpassung an den Klimawandel, 
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, 
  • der demografischen Entwicklung sowie 
  • der Digitalisierung 

 
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. 

Regionalbudget 2025  

Reichen Sie ab 01.12.2024 Ihre Projektanträge ein! 

Die ILE-Region hesselberg | limes hat erneut die Umsetzung des Förderprogrammes „Regionalbudget“ beschlossen. Damit können auch im Jahr 2025 Kleinprojekte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Kirchen, Landwirten oder Kommunen mit insgesamt 75.000 Euro gefördert werden. Die Kleinprojekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Die Projektsumme darf maximal 20.000 Euro betragen. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. 

Zulässig sind die verschiedensten Kleinprojekte, sofern sie zur Weiterentwicklung der Region beitragen, den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes sowie der Förderrichtlinie der Region entsprechen. Zudem dürfen die Projekte noch nicht begonnen worden sein. Eine Umsetzung ist nach Auswahl voraussichtlich ab Mitte März möglich. Außerdem müssen die für 2025 beantragten Projekte bis spätestens zum 20. September 2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden können. Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in unserem Förderaufruf und in den Hinweisen für Antragsteller. 

Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, können bis zum 31. Januar 2025 Projektanträge eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür die Förderanfrage und senden Sie diese per E-Mail an das Team der Umsetzungsbegleitung. 

Wir freuen uns über Ihre Anträge und die Möglichkeit, das Engagement in der Region zu unterstützen! Gerne beraten wir interessierte Projektträger auch telefonisch oder per E-Mail. Beachten Sie außerdem unsere Hinweise für Antragsteller, diese liefern einige wichtige Hinweise, die bei der Antragstellung, Projektumsetzung und späteren Abrechnung der Projekte zu beachten sind. 

Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften für ILE-Zusammenschlüsse und Kleinprojekteträger: Es ist seitens des Zuwendungsempfängers öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Hat der Zuwendungsempfänger eine offizielle Internetseite und/oder eine entsprechende offizielle Social-Media-Seite (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) mit Bezug zum Fördervorhaben, so ist dort bei allen geförderten Investitionen mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen. Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, die zur Durchführung des Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bestimmt sind. 



Förderaufruf (alle Informationen zur Antragstellung, Fördermodalitäten und den Projektauswahlkriterien)

Auswahlkriterien
Hinweise für Antragsteller (alles, was Sie sonst noch wissen müssen) 

Förderanfrage Regionalbudget 2025 (dieses Antragsformular ist per E-Mail zusammen mit  Angeboten an die Umsetzungsbegleitung zu senden)  

⇒ weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernähung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:

Förderwegweiser StMELF 

⇒ Beachten Sie auch das Merkblatt des Ministeriums zur Durchführung von Kleinprojekten 
 

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe) zu beachten und ggf. eine Erklärung zusätzlich zum Antrag abzugeben: 

Merkblatt De-Minimis (Gewerbe) 

De-Minimis-Erklärung (Gewerbe) 

Durchführungsnachweis (dieses Formular ist nach Abschluss des Projektes per Mail inkl. der zugehörigen Unterlagen bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen) 

 ⇒ Förderlogoleiste


Verantwortliche Stelle:

Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg 

 

Beratung und Antragstellung über:

Umsetzungsbegleitung ILE-Region hesselberg | limes

 

Hannes Bürckmann

Tel.: 07936 / 99 05 20

Mobil: 0172 / 712 65 97

[email protected]

Zwischenevaluierung am 19./20. September 2022 in Klosterlangheim

Im September machten sich die Bürgermeister der ILE-Region hesselberg | limes auf ins oberfränkische Klosterlangheim. Mit dabei waren Gemeinderatsmitglieder, Anuschka Hörr von der ERH, Verwaltungschef Frank Haußer von der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, die Umsetzungsbegleitung und die Betreuer vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Ziel des zweitägigen Seminars war es, die bisherigen Fortschritte kritisch zu überprüfen und die künftige Zusammenarbeit neu auszurichten. Was lief gut? Was kann noch verbessert werden? Welche neuen Handlungsbedarfe haben sich in der Region aufgetan? Die Ergebnisse des Seminars können Sie im ausführlichen Bericht nachlesen!

Unsere Projekte

 Die Steuerungsgruppe der ILE-Region hesselberg I limes hat aus der Fülle der im ILEK aufgeführten Projekte einige prioritäre Maßnahmen für den Umsetzungszeitraum beschlossen. Unsere Veröffentlichungen sowie weitere Informationen zu einzelnen Projekten können Sie unten auf der Seite finden. 

Kernwegenetzkonzept

Die Landwirtschaft prägt mit ihrer Flächennutzung wesentlich das Landschaftsbild der Allianz-Region. Ein leistungsfähiges, gemeindeübergreifendes Kernwegenetz ist deshalb von großer Bedeutung, zumal sich durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel, den technischen Fortschritt sowie die zunehmende Bedeutung von Freizeit und Tourismus die Anforderungen an Wegefunktionen und -strukturen geändert haben. Mit einem inter-kommunalen Konzept für ein Kernwegenetz und möglichen Neuordnungs- und Sanierungsmaßnahmen kann der bedarfsgerechte und nachhaltige Erhalt und Ausbau wichtiger landwirtschaftlicher Wege unterstützt werden. Außerdem wird sichergestellt, dass diese Wege nicht wie häufig in der Vergangenheit an Gemeindegrenzen enden.

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Da die Überalterung immer mehr zunimmt, ist auch im dörflichen Bereich Barrierefreiheit im öffentlichen Raum notwendig. So können sich auch Ältere und Personen mit körperlicher Behinderung leichter ohne fremde Hilfe in der Öffentlichkeit bewegen und versorgen. Dies betrifft z.B. Sitzgelegenheiten, abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen bzw. Aufzüge, Wege für Sehbehinderte sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie Fußgängerüberwege. Diese Maßnahmen kommen auch anderen Personen, wie Familien mit Kinderwagen oder Mobilitätseingeschränkten zu Gute. Demzufolge bleiben Ältere und Personen mit körperlicher Behinderung im normalen Leben länger autark selbstbestimmt. Die Maßnahmen betreffen sowohl den öffentlichen Raum, als auch Infrastruktureinrichtungen, die von allen genutzt werden (z.B. Gemeindehäuser, Kirchen, Friedhof etc.)

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Die intra- und interregionale verkehrliche ÖPNV-Vernetzung der ILE-Region wird als sehr wichtig angesehen. Mangelnde Mobilität darf nicht zum Ausschlusskriterium werden, im ländlichen Raum wohnen zu wollen. Viele Bürgerinnen und Bürger der Allianz vor allem Ältere bzw. Personen ohne Auto / Führerschein aber auch viele Jugendliche (Schule, Ausbildung) nutzen den ÖPNV bzw. sind auf den ÖPNV angewiesen, sehen das Angebot jedoch als verbesserungsbedürftig an. Ziel ist daher eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung nach Ansbach und Baden-Württemberg sowie zudem eine bessere Taktung auch außerhalb schulischer Stoßzeiten für Schichtarbeiter und Auszubildende und für Ferienzeiten und Wochenenden. Weiterhin ist die Anbindung der Ortsteile an die Kernorte erwünscht.

Artenvielfalt & Naturschutz - "Jeder kunterbunte Kilometer zählt"

Die Gemeinden der ILE-Region hesselberg I limes führen mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem deutschen Verband für Landschaftspflege das Projekt „100 kunterbunte Kilometer“ durch. Die Kommunen wollen im Rahmen von „Natürlich Bayern“ nicht nur beklagen, sondern neue, blühende Flächen schaffen oder durch eine bewusste Pflege Insekten und Blüten eine Chance geben. Schwerpunkt sind hier kommunale und landwirtschaftliche Flächen. Um auch die Bürger in der Region beim Anlegen von Blühflächen zu unterstützen und für den Artenschutz zu animieren, wird ab Frühjahr 2020 parallel das Projekt „Jeder kunterbunte Meter zählt!“ starten: Privatpersonen, die einen kunterbunten Meter in ihrem Garten anlegen möchten, erhalten ab dann Samentüten mit passender Saatgutmischung für jeweils 1 m2 kostenfrei im Rathaus ihrer Stadt oder Gemeinde. Um die neu geschaffenen Blühflächen und Fortschritte aufzuzeigen, sind alle Teilnehmer herzlich dazu eingeladen Fotos und Ort ihres „kunterbunten Quadratmeters“ an die ILE-Region zu senden – diese werden dann in eine Online-Karte eingepflegt.